
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr
24. Dezember 2020
Regelungen für den Schulbetrieb ab 11. Januar 2021
7. Januar 2021Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
bitte beachten Sie / beachtet die beigefügten ersten Hinweise des Kultusministeriums vom 21. Dezember 2020 (siehe unten) für den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien.
Bei der Tagung der Kultusministerkonferenz am 4. Januar 2021 wurde ein mehrstufiger Beschluss zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs gefasst, der als Orientierung für die Länder dient.
Beim Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 5. Januar 2021 wurde eine Verlängerung der bestehenden Regelungen bis Ende Januar beschlossen.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Regelungen in Baden-Württemberg ist noch nicht bekannt. Fest steht bisher Folgendes:
„Für Baden-Württemberg bedeutet das: Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Dort lernen die Kinder mit Materialien. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Unser Ziel ist es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. Voraussetzung ist, dass wir kommende Woche Klarheit über die Infektionszahlen haben und es die Pandemieentwicklung zulässt.“
Sobald uns als Schule bekannt ist, wie die genauen Regelungen für Baden-Württemberg lauten und wie wir diese an unserer Schule konkret umsetzen werden, informieren wir umgehend darüber. Wir bitten daher weiterhin um Geduld. Wir hoffen darauf, dass uns bis spätestens Freitag, 8. Januar 2021, die notwendigen Regelungen zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr/euer Schulleitungsteam