
Berufsorientierung am Gymnasium Weikersheim – auch in Zeiten von Corona…
1. April 2021
Hinweise für den Schulbetrieb ab 26. April
22. April 2021Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler
für den Unterricht ab 19. April ergeben sich durch das Kultusministerium einige Änderungen, über die wir im Folgenden informieren möchten:
Indirekte und inzidenzunabhängige Testpflicht ab 19. April 2021
Für den Schulbesuch wird ab 19. April 2021 ein negatives Testergebnis vorausgesetzt. Diese Testpflicht wurde zunächst für alle Stadt- und Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz ab 100 festgelegt, gilt allerdings nun (durch die Regelungen des Bundes und anders als in der beigefügten Handreichung aufgeführt) generell. Eingeschlossen sind hierbei sowohl die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen als auch das gesamte an der Schule tätige Personal. Demzufolge besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen Personen, die keinen Nachweis über eine negative Testung auf das SARS-CoV-2 Virus erbringen.
Entscheiden sich Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler gegen die Inanspruchnahme der Testungen, so ist die Teilnahme am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung sowie das Betreten der Schule nicht möglich. Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Schulpflicht dann im Fernunterricht wahr.
Von diesem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen sind die Teilnahme an Prüfungen und an schriftlichen Leistungsfeststellungen.
Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich
Die Testungen erfolgen in der Schule und werden von den Schülerinnen und Schülern unter Anleitung selbst durchgeführt. Die Teilnahme an den Testungen erfolgt nur aufgrund einer ausdrücklich zu erteilenden Erklärung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst. Weitere Informationen zu den Testungen sind auf der Seite des Kultusministeriums sowie in der beigefügten Handreichung einsehbar. Ausnahmen der Testpflicht entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des Kultusministeriums. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Wir bitten Sie daher darum, Seite 4 der beigefügten Einwilligung auszufüllen. Die Schülerinnen und Schüler, die an der Testung teilnehmen, bringen die ausgefüllte Erklärung zu Schulbeginn mit.
Wechselunterricht ab 19. April 2021 / Fernunterricht ab einer Inzidenz von 200
Die Klassenstufen 5 bis 11 kehren ab dem 19. April in einen Wechselunterricht zurück. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung obliegt dabei den jeweiligen Schulleitungen. Neben der Gewährleistung der pandemiebedingten Abstands- und Hygieneregeln muss das schulische Präsenzangebot insbesondere den vom Land zur Verfügung gestellten Testkapazitäten Rechnung tragen. Ein täglicher Wechsel der Gruppen ist daher nicht möglich. Empfohlen wird ein wöchentlicher Wechsel der an der Schule anwesenden Gruppen. In einem solchen Fall sind zwei Testungen pro Schulwoche angezeigt. Wie bisher gelten weiterhin sämtliche Abstands- und Hygieneregelungen, inklusive der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
ln Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tages-lnzidenz von über 200 wird auf Fernunterricht umgestellt. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen sind hiervon weiterhin ausgenommen.
Regelungen am Gymnasium Weikersheim für die Zeit vom 19. bis 23. April
Die Klassenstufe 12 bleibt, wie bereits angekündigt, bis zum Beginn der Abiturprüfungen im Fernunterricht, um das Infektionsrisiko größtmöglich zu minimieren und einen reibungslosen Ablauf des Abiturs zu gewährleisten.
Leider wurden uns als Schule – Stand heute – noch keine Corona-Selbsttests im Rahmen der Corona-Teststrategie an den Schulen in Baden-Württemberg geliefert. Ebenso ist nach wie vor unklar, wie viele Tests uns für die wöchentlichen Testungen zur Verfügung stehen.
Daher mussten wir uns als Schule für die folgende Herangehensweise entscheiden:
- Am 19. und 20. April werden alle Klassenstufen weiterhin, wie bereits in dieser Woche, im Fernunterricht online beschult.
- Sollten uns die Tests in den nächsten Tagen zukommen und sollte es die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tests zulassen, werden vom 21. bis 23. April die Klassenstufen 7 bis 10, nach Möglichkeit vollständig, die Schule besuchen und Präsenzunterricht erhalten. Diese Jahrgangsstufen befinden sich bereits seit Mitte Dezember ausschließlich im Fernunterricht.
- Die Klassenstufen 5, 6 und 11 werden im Zuge des Wechselunterrichts die gesamte Woche vom 19. bis 23. April im Fernunterricht verbringen.
Etwaige Veränderungen im Hinblick auf Klassenarbeiten werden den Schülerinnen und Schülern über die jeweiligen Fachlehrkräfte mitgeteilt.
Notbetreuung
Sollten Sie, nach den gültigen Regelungen, Bedarf an einer Notbetreuung haben, bitten wir um Rückmeldung bis Freitag, den 16. April. Leider muss auch dies zunächst unter Vorbehalt geschehen, da auch in diesen Fällen eine Testung erforderlich sein wird.
Sobald wir neue Informationen erhalten, werden wir diese an Sie weiterleiten. Vielen Dank für Ihr/euer Verständnis und Ihre/eure Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr/euer Schulleitungsteam