Hinweise für den Schulbetrieb ab 14. Juni
9. Juni 2021MINT-Erlebnistruck am 28. und 29. Juni am Gymnasium Weikersheim
20. Juni 2021Veränderungen bei der Maskenpflicht
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie bereits der Presse als Ankündigung (siehe Pressemitteilung des Kultusministeriums) entnommen werden konnte, gibt es ab Montag, den 21. Juni einige Veränderungen hinsichtlich der Maskenpflicht. Inzwischen wurde die Corona-Verordnung Schule dahingehend angepasst, so dass wir Ihnen und euch die konkrete Umsetzung erläutern können.
Grundsätzlich gelten alle Regelungen weiter, allerdings gibt es an zwei Stellen Erleichterungen bei der Maskenpflicht (vgl. §1a (3) CoronaVO Schule mit Gültigkeit ab 21. Juni): Die Maskenpflicht entfällt demnach
1. im Freien auf dem Schulgelände, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen im Stadt- oder Landkreis den Schwellenwert 50 unterschritten hat,
2. in den Unterrichtsräumen sowie in Räumen, die für Betreuungsangebote genutzt werden, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen im Stadt- oder Landkreis den Schwellenwert 35 unterschritten hat und in den 14 vorangehenden Tagen keine am Präsenzbetrieb der Einrichtung nach § 1 Absatz 1 teilnehmende oder in der Einrichtung tätige Person mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden ist.
Überschreitet in einem Stadt- oder Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den in Absatz 3 Nummer 1 oder 2 genannten Schwellenwert, so treten die jeweiligen Ausnahmen ab dem übernächsten Tag außer Kraft. Weiterhin verbindlich vorgeschrieben ist das Tragen einer medizinischen Maske im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtsräume. Selbstverständlich darf auch weiterhin grundsätzlich eine Maske getragen werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll, an den Testtagen (montags und donnerstags) die Masken erst nach den erfolgten Testungen in der ersten Stunde abzulegen, damit etwaige Infektionsketten mit all ihren Konsequenzen möglichst vermieden werden können. Sollte die Neuregelung der Maskenpflicht Auswirkungen auf die Teilnahme Ihres Kindes am Präsenzunterricht haben, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat. Grundsätzlich besteht, wie bereits das gesamte Schuljahr über, weiterhin die Möglichkeit, der Schulpflicht auch im Fernunterricht nachzukommen.
neue Öffnungszeiten Sekretariat
Bitte beachten Sie die neuen Zeiten für die telefonische Erreichbarkeit des Sekretariats (07934 – 911 210):
- täglich von 07:00-09:00 Uhr und von 11:00-13:00 Uhr sowie
- montags, dienstags und donnerstags von 13:30-16:30 Uhr
Gleichzeitig steht Ihnen für alle die Corona-Pandemie betreffenden Themen nach wie vor unsere Corona-Hotline (07934 – 911 211) zur Verfügung.