Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Kultusministerium informiert über den Eintritt des Landes Baden-Württemberg in die Alarmstufe, der aufgrund des sehr dynamischen Infektionsgeschehens nach Einschätzung des Landesgesundheitsamts in den kommenden Tagen bevorstehen wird:
„Für den Schulbetrieb bedeutet dies, dass ab dem Eintritt der Alarmstufe die Maskenpflicht in allen Schulen auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen wieder gelten wird. Die Regelungen sind Ihnen aus der Zeit vor dem 18. Oktober bereits vertraut. So
gelten auch weiterhin die Ausnahmen von der Maskenpflicht, die in § 2 Absatz 3 der
CoronaVO Schule genannt sind:
Weitere Einschränkungen des Schulbetriebs sind nach der Corona-Verordnung Schule mit dem Eintritt in die Alarmstufe nicht verbunden. Insbesondere gilt für den Zutritt zur Schule auch weiterhin die 3G-Regelung, d.h. nicht immunisierte Personen benötigen als
Testnachweis einen negativen Antigen-Schnelltest.