El Día de los Muertos
31. Oktober 2021« Crêpes et Cinéma » – auch die Liebe zu einer Sprache geht durch den Magen
11. November 2021Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Kultusministerium informiert über den Eintritt des Landes Baden-Württemberg in die Alarmstufe, der aufgrund des sehr dynamischen Infektionsgeschehens nach Einschätzung des Landesgesundheitsamts in den kommenden Tagen bevorstehen wird:
„Für den Schulbetrieb bedeutet dies, dass ab dem Eintritt der Alarmstufe die Maskenpflicht in allen Schulen auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen wieder gelten wird. Die Regelungen sind Ihnen aus der Zeit vor dem 18. Oktober bereits vertraut. So
gelten auch weiterhin die Ausnahmen von der Maskenpflicht, die in § 2 Absatz 3 der
CoronaVO Schule genannt sind:
- im fachpraktischen Sportunterricht,
- im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten sowie bei entsprechenden außerunterrichtlichen Angeboten, sofern die Vorgaben des § 4 Absatz 2 eingehalten werden,
- in Zwischen- und Abschlussprüfungen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern
zwischen den Personen eingehalten wird, - bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken),
- in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude und
- für Schwangere, die aufgrund Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz im
Unterricht eingesetzt werden oder am Unterricht teilnehmen können, sofern der Abstand von 1,5 Metern zu allen Personen sicher eingehalten werden kann.
Weitere Einschränkungen des Schulbetriebs sind nach der Corona-Verordnung Schule mit dem Eintritt in die Alarmstufe nicht verbunden. Insbesondere gilt für den Zutritt zur Schule auch weiterhin die 3G-Regelung, d.h. nicht immunisierte Personen benötigen als
Testnachweis einen negativen Antigen-Schnelltest.