Hinweise für den Schulbetrieb im Schuljahr 2021/2022
29. Juli 2021Herzliche Einladung zum Berufe-Speed-Dating 2021
16. September 2021Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wir hoffen, dass alle Familien schöne und erholsame Sommerferien hatten! Vor Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 möchten wir Sie und euch über die Eckpunkte für den Schulstart ab 13. September informieren. Die Grundlagen bilden sowohl das Eckpunktepapier für das Schuljahr 2021/2022 vom 21. Juli 2021, über das wir bereits Ende Juli informiert haben, sowie die Corona-Verordnung Schule vom 27. August 2021:
Schulbetrieb
Der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/2022 soll demnach ohne Einschränkungen, regulär in allen Fächern und nach der gewohnten Stundentafel auf Basis der gültigen Bildungspläne stattfinden. Auch bei den Klassenarbeiten kehrt man wieder zum gewohnten Procedere zurück. Einzig das Erbringen der ab Klasse 7 vorgesehenen gleichwertigen Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) ist weiterhin nicht verpflichtend, sondern wie im letzten Schuljahr auf freiwilliger Basis möglich.
Ebenso sollen sowohl über den Unterricht hinausgehende schulische als auch außerschulische Angebote wieder in vollem Umfang ermöglicht werden und so insbesondere das soziale Miteinander gestärkt werden. Mehrtägige Fahrten ins Ausland bleiben allerdings weiterhin, bis mindestens 31. Januar 2022, untersagt.
Basisschutzmaßnahmen
In der Corona-Verordnung Schule vom 27. August 2021 wird festgelegt, dass die gewohnten Abstands- und Hygieneregeln auch im neuen Schuljahr einzuhalten sind. So wird weiterhin empfohlen, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, soweit die örtlichen Verhältnisse und die Anforderungen des Unterrichts dies zulassen. Ebenso soll weiterhin eine Durchmischung der Klassen und Lerngruppen nach Möglichkeit vermieden werden. Alle Räume sind zudem mindestens alle 20 Minuten durch das Öffnen der Fenster ausreichend zu lüften. Gleichzeitig besteht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – sowohl im Unterricht als auch im Schulgebäude – und zwar unabhängig von einer bestimmten Inzidenz. Lediglich beim fachpraktischen Sportunterricht, beim Singen, während Abschlussprüfungen und in den Pausenzeiten außerhalb des Gebäudes kann die Maske abgenommen werden. Ebenso ist selbstverständlich Essen und Trinken erlaubt.
Weiterhin werden sich die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht wie gewohnt zweimal wöchentlich mit COVID-19-Schnelltests selbst testen. Ausgenommen hiervon sind immunisierte Personen, also Schülerinnen und Schüler, die entweder nachweislich eine Infektion durchlaufen haben oder vollständig geimpft sind. Gleichwohl besteht auch für diese Gruppe die Möglichkeit einer freiwilligen Testung, zumindest in den ersten Schulwochen. Weitere Informationen die Testungen betreffend können der Corona-Verordnung Schule entnommen werden. Bitte geben Sie Ihren Kindern das beigefügte Dokument ausgefüllt am ersten Schultag mit in die Schule, um einen reibungslosen Ablauf zu unterstützen.
Wegfall der inzidenzabhängigen Einschränkungen und weitere Änderungen
Eine wesentliche Änderung, die durch die neue Corona-Verordnung Schule entsteht, ist der Wegfall sämtlicher inzidenzabhängiger Einschränkungen. So gibt es keine Regel mehr, dass beim Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes in den Wechsel- oder den Fernunterricht überzugehen ist.
Ebenso gibt es Änderungen beim Umgang mit positiven Testergebnissen: Gibt es in einer Klasse ein positives Testergebnis, so nehmen die übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse für einen Zeitraum von fünf Schultagen am Unterricht und an außerunterrichtlichen Veranstaltungen grundsätzlich nur im Klassenverband teil. Damit einhergehend ist eine tägliche Testung der Klasse. Sofern der Unterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler oder für die ganze Klasse nicht in Präsenz stattfinden kann, findet Fernunterricht statt. Die Teilnahme am Fernunterricht obliegt der Schulpflicht.
Eltern können ihre Kinder im neuen Schuljahr auf Antrag von der Pflicht zum Präsenzunterricht befreien lassen – allerdings nur noch mittels einer ärztlichen Bescheinigung und sofern im Falle einer Erkrankung ein schwerer Krankheitsverlauf für das Kind oder innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu erwarten ist. Diese Erklärung ist im Lauf der ersten Woche nach Beginn des Schuljahres abzugeben. Nähere Informationen erhalten Sie bei Bedarf über unser Sekretariat.
Darüber hinaus besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige Personen, wenn diese sich weigern, eine medizinische Maske zu tragen oder weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen („3G-Regel“).
Sofern Sie sich mit Ihrer Familie während der Sommerferien im Ausland aufgehalten haben, bitten wir um Beachtung des beigefügten Merkblattes für Reiserückkehrende (Stand: Juli 2021).
Regelungen für den ersten Schultag
Der Unterricht findet für die Klassen 6-12 am Montag, den 13. September von der ersten bis zur sechsten Stunde statt. Unterrichtsende ist um 12:45 Uhr.
Die Schülerinnen und Schüler werden am ersten Schultag nochmals ausführlich über die geltenden Basisschutzmaßnahmen und die weiteren Regularien informiert, ebenso über den Betrieb der Cafeteria sowie das notwendige Verhalten vor Ort. Die Pausenregelungen und die Wegepläne werden sich an denen des letzten Schuljahres orientieren. Für die Zugänge zur Schule am ersten Schultag bitten wir die Schülerinnen und Schüler, in der Nähe der Klassenzimmer das Schulhaus zu betreten:
- C-Bau: Klassenstufe 6 und Klasse 10a+b
- A-Bau erster Stock: Klassenstufe 8
- A-Bau zweiter Stock: Klassenstufe 7, Klassenstufe 9 und Klasse 10c
Dokumente
Wir hoffen alle sehr, dass unseren Schülerinnen und Schülern ein „normales“ Schuljahr bevorsteht; ein Schuljahr möglichst ohne Wechsel- und Fernunterricht; ein Schuljahr mit vielen tollen Ereignissen, Erlebnissen und Erfahrungen, die allesamt für das Schulleben eine Bereicherung darstellen und durch die der charakteristische Charme einer Schule in besonderem Maße zur Entfaltung kommt. Es liegt zwar nicht alles in unserer Hand, aber als gesamte Schulgemeinschaft können wir gemeinsam dafür einstehen, die Situation bestmöglich im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler auszugestalten! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit im kommenden Schuljahr und wünschen Ihnen und euch allen einen guten Start!
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitungsteam Gymnasium Weikersheim